Effektive Kosten/Monat = Brutto-Nutzungskosten (Wertverlust + Zins + Betrieb) minus deine Steuervorteile, auf die Laufzeit verteilt. Die Cashflow-Rate daneben ist, was tatsächlich vom Konto geht.
IFB (22 %) greift nur bei Neuwagen und nur, wenn dir das Auto gehört — also bei Barkauf oder Kredit. Vorführer und Gebrauchte sind ausgeschlossen, ebenso Operating-/Kilometerleasing (da hat der Leasinggeber den IFB). Der PV5 mit 7.700 km steht daher per Default auf „kein Neuwagen".
Vorsteuer ziehst du nur, wenn USt ausgewiesen wird — beim Buzz von privat also nicht. Bei E-PKW/Kombi (PV5, Model Y) auf 40.000 € brutto gedeckelt. Der ID. Buzz ist als Kleinbus eingestuft (BMF-Liste) → kein PKW/Kombi, daher kein 40.000-€-Deckel bei Vorsteuer und AfA — aber nur bei Kauf vom Unternehmer mit USt-Ausweis.
Als Einzelunternehmer gibt es keinen 0-€-Sachbezug: Du scheidest den Privatanteil per Fahrtenbuch aus. Dreh den „betrieblichen Anteil" entsprechend — Vorsteuer, IFB und Abschreibung wirken nur auf den betrieblichen Teil.
Vereinfachte Modellrechnung, kein Ersatz für die Steuerberatung. Reale Konditionen, Aktivposten beim PKW-Finanzierungsleasing und die genaue AfA hängen vom Einzelfall ab.